Frankfurt erhebt Bettensteuer – Touristen sollen zahlen

Frankfurt Kurtaxe Touristen müssen zahlen

Nachdem Frankfurt 2016 zum siebten Mal in Folge mit 8,8 Millionen Übernachtungen einen neuen Rekord verbuchen konnte, will die Stadt jetzt auch ein Stück vom Kuchen.

Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker
Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker

Ab 1. Januar 2018 sollen Touristen zahlen: zwei Euro pro Person und Übernachtung. Dienstreisen ausgenommen.

„Es ist ein fairer Betrag und ich bin von der Tourismusabgabe überzeugt“, sagte Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker zu der neuen Bettensteuer.

Die geplante Kurtaxe sei „eine Investition in die Zukunft unserer Stadt“, die allerdings auch für Schulklassen und Vereine gelten würde, die die Stadt am Main besuchen.

Laut einer Prognose dürfte der Verwaltungsaufwand für die Frankfurter Hotellerie mehr als 4 Mio. Euro betragen. Und nur ca. ein Viertel der Übernachtungen sind nicht-geschäftlich, also abgabepflichtig.

Dehoga-Vorstände Michael Hagspihl und Eduard M. Singer
Dehoga-Vorstände Michael Hagspihl und Eduard M. Singer

Trotzdem erhält Beckers Vorschlag Zustimmung seitens des Hotelverbandes. Allerdings nur wenn die zusätzlichen Gelder dem Tourismusmarketing zu Gute kommen, wie Eduard M. Singer, Generaldirektor des Grandhotel Hessischer Hof und Vorsitzender des Hotel- und Gastronomieverbands (Dehoga) Frankfurt betont.

Und auch die IHK will den neuen Geldsegen ausschließlich für Werbung und touristische Attraktionen verwendet wissen: „Insbesondere das Stadtmarketing sollte damit vorangetrieben werden, um im nationalen und internationalen Wettbewerb mit Städten wie Berlin, Hamburg, München, Zürich und Wien bestehen zu können“, so IHK-Vizepräsident Thomas Reichert.

Frankfurt wurde vom Land Hessen offiziell als Touristenort anerkannt und hat damit das Recht, eine „Kurtaxe“ einzuführen. Die entsprechende Urkunde hatte die Stadt als erste hessische Kommune am 8. Juni 2017 von Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir erhalten. Hessenweit dürfen sich ansonsten nur Rüdesheim im Rheingau-Taunus-Kreis und Schotten im Vogelsbergkreis so nennen und eine Touristensteuer verlangen.

Eine Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben hat es möglich gemacht, dass nicht nur Kurorte eine Bettensteuer erheben dürfen. Zur Anerkennung als Touristenort genügt, dass die Zahl der jährlichen Gästeübernachtungen mindestens doppelt so hoch ist wie die Einwohnerzahl und zahlreiche kulturelle Einrichtungen sowie sehr gute Angebote im Bereich der Naherholung vorhanden sind.

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