Markantes Gebäude der 50er Jahre an der Stiftstraße steht unter Schutz
Das sogenannte „Nitribitt-Haus“ ist jetzt ein Kulturdenkmal. Das Landesamt für Denkmalpflege hat das Geschäfts- und Appartementhaus in der Stiftstraße 34-36 „aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen“ in die Denkmalliste aufgenommen.
Diese Entscheidung ist für Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz gleich mehrfacher Grund zur Freude: „Ein weiteres markantes Bauwerk der Frankfurter Nachkriegszeit steht unter Denkmalschutz. Damit erhält die Architektur der 50er Jahre allmählich die Wertschätzung, die ihr gebührt – denn bislang sind diese Gebäude häufig ungeliebt. Mich freut besonders, dass die Entscheidung auf Initiative unseres städtischen Denkmalamtes zustande kam. Denkmalschutz und der sorgsame Umgang mit dem baukulturellen Erbe genießen in Frankfurt eben einen hohen Stellenwert.“
Das Gebäude an der Stiftstraße 34-36 entstand ab 1955. Architekt und Bauherr war Wilhelm Berentzen. In der Begründung des Landesdenkmalamtes heißt es: „Der Architekt Berentzen entwarf mit Stiftstraße 34-36 ein Gebäude, das städtebaulich geschickt auf die vielschichtigen Anforderungen der Nutzungen und des Standorts reagierte und gestalterisch nicht zuletzt konstruktiv bedingte Funktionalität mit dem gewünschten leichten Flair eines Geschäftshauses der Nachkriegszeit verband. Von den Nachkriegsbauten Frankfurts gewinnt es dadurch einen eigenen Rang. Weit über Frankfurt hinaus erhielt das Gebäude Aufmerksamkeit durch den Mordfall Nitribitt, der sich 1957 in einem der Appartements ereignete, und erwarb sich dadurch die Bezeichnung als „Nitribitt-Haus“.“