Für vermögende Privatkunden und Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet ist die Kanzlei von Sabrina Rokuss im Frankfurter Westend eine allererste Adresse. Die Notarin und Fachanwältin für Gesellschafts- und Steuerrecht – mit ausgewiesener Expertise im Erbrecht und Immobilienrecht – nimmt sich viel Zeit für eine umfassende Beratung.
„Es dürfen keine Fragen offen bleiben“, sagt die Wahlfrankfurterin. Gerade Nachfolgeregelungen, die Übergabe eines Unternehmens und des Vermögens innerhalb und außerhalb der Familie seien hochkompliziert. „Man benötigt viel Einfühlungsvermögen, auch um das persönliche Umfeld zu verstehen“, meint die von Fachkollegen hochgeschätzte Juristin mit fast 30 Jahren Berufserfahrung.
Vermögen transparent ordnen
„Diskretion gehört dazu“, sagt die gebürtige Karlsruherin. Sie legt großen Wert darauf, dass ihre Mandanten alle Schritte nachvollziehen können, die sie vorschlägt. „Ich bin keine Vorleserin“, stellt sie klar. Es gebe es kein festes Schema, nach dem sie vorgehe. „So vielschichtig die Konstellationen, so zahlreich und individuell sind auch die Lösungen“, konstatiert Sabrina Rokuss, die viele Jahre im M&A-Geschäft gearbeitet hat. Natürlich sei Grundlegendes zu beachten. Ein Testament dürfe beispielsweise nicht im Widerspruch zu einem Gesellschaftsvertrag stehen.
„So vielschichtig die Konstellationen, so zahlreich und individuell sind auch die Lösungen.“ – Sabrina Rokuss
Das strategische Ziel sei oft, das erarbeitete Familienvermögen für die Kernfamilie zu sichern. „Sich mit der eigenen Vergänglichkeit oder Krankheiten zu beschäftigen, fällt den meisten Menschen aber nicht leicht“, weiß die Anwältin und Notarin. „Ich horche in die Mandanten hinein, um herauszuarbeiten, was ihre ganz konkreten Wünsche sind“, erzählt sie. „Das reicht über rechtliche und steuerliche Fragen weit hinaus.“
Zwar höre sie immer wieder den Satz „Ich habe alles geregelt“. Aber bei näherem Hinsehen stelle sich heraus, dass Entscheidendes noch nicht bedacht worden sei. Das könne sich verhängnisvoll auswirken, wenn etwas Unvorhergesehenes passiere. Durch Streit, Stillstand, Pflichtteils-ansprüche, Zersplitterung des Vermögens oder ungeplante Ertrags- oder Erbschaftssteuern entstünden Risiken, die es zu vermeiden gelte.
„Ein Testament ist oft nicht ausreichend“, meint die Expertin. Es müsse an Vollmachten gedacht werden. Und in vielen Fällen sei das Errichten einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft sinnvoll. Im Rahmen einer steuerlichen Optimierung ist ihrer Ansicht nach im Einzelfall auch das Vorschalten eines Güterstandwechsels, die sogenannte „Güterstandsschaukel“, attraktiv. Wenn sich in der Ehe auf einer Seite sehr viel Vermögen angesammelt habe, könne dies beim Tod zu einer erheblichen Erbschaftssteuerlast des zurückbleibenden Partners führen.
Keine Schenkungssteuer
„Um das zu vermeiden, kann man von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung vertraglich wechseln. Die Folge ist ein Ausgleich des Zugewinns, der nicht der Schenkungssteuer unterliegt“, führt Sabrina Rokuss aus. Durch die gleichmäßigere Verteilung des Vermögens auf die Eheleute können außerdem die Freibeträge von Kindern sinnvoller ausgenutzt werden. Anschließend könne man wieder in den gesetzlichen Güterstand zurückkehren. „Die Methode ist von den Finanzgerichten anerkannt“, ergänzt die Anwältin und Notarin.
Sabrina Rokuss – auch ausgebildete Wirtschaftsmediatorin – weiß, wie schwierig es oft ist, die verschiedenen Interessen auszugleichen. Dass dies mit Empathie möglich sei, habe sie jedoch schon oft erlebt, wenn ein Mandant alle Beteiligten an einen Tisch geholt habe, um sie bei einer Nachlass- oder Nachfolgeregelung einzubinden. „Ich achte dann sehr drauf, dass alle mit der Lösung leben können. Das kann schon mehrere Wochen dauern.“
Die Mutter eines 22-jährigen Sohnes freut sich jedes Mal, wenn ihre Klienten nach Umsetzung des Konzeptes spürbar erleichtert nach Hause gehen. „Jetzt ist eine Last von mir abgefallen, die ich schon lange mit mir herumgeschleppt habe“, hört sie oft. Doch die begeisterte Golfspielerin ist eine Perfektionistin. Alle fünf Jahre solle man seine getroffenen Vorkehrungen überprüfen, rät sie. „Denn Gesetze und Lebensumstände ändern sich.“