Ein erfolgreicher Generationswechsel in Familienunternehmen ist zunehmend eine komplexe Angelegenheit. Es gibt viel Rechtliches zu bedenken. Zugleich ist das Thema hoch emotional, weil die menschlichen Beziehungen in der Rechtsberatung nicht ausgeblendet werden können. So setzt es eine Kommunikation voraus, bei der sich der Einsatz von mediativen Elementen, wie der Mediation, als hilfreich erwiesen hat. Die Familienanwältin Alma Fritz aus Frankfurt und der Rechtsanwalt Dr. Werner Born aus Mannheim bieten im Team eine solche Kommunikation an.
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In einem Familienunternehmen sitze die Firma immer mit „am Tisch“. Das Unternehmen bestimme die Kommunikation in der „Freizeit“ und „zwischen den Ehepaaren“, sogar im Bett beim Einschlafen und Aufwachen, erläutert Dr. Werner Born, Partner der Kanzlei Rittershaus. Er arbeitet seit etwa fünf Jahren regelmäßig mit Alma Fritz von „Fritz Legal“ in der Friedensstraße im Juniorhaus zusammen. Gemeinsam vertreten sie Unternehmer oder Ehefrauen von Unternehmern.
Große Anfälligkeit
Familienunternehmen sollen ein besonderes Konfliktpotenzial in sich tragen, das sie anfällig macht und häufig den Keim für ihr Ende bringt, berichtet Born weiter. „Konflikte in Familienunternehmen gelten als der Vernichter von Vermögenswerten und werden als existenzgefährdend eingestuft. Nicht gelöste Konflikte sollen daher häufiger zum Untergang von Familienunternehmen führen als unternehmerische Fehlentscheidungen.“
Häufig entstünden Konflikte durch Rollenvermischungen seitens der Systeme Familie, Unternehmen und Gesellschafter. „Während die normale Familie danach strebt, Berufliches und Privates räumlich, zeitlich und organisatorisch zu trennen („Jetzt ist Feierabend“), gelingt dies den Mitgliedern der Unternehmerfamilie am Ende häufig nicht. So prägen die Probleme des Unternehmens den Alltag der Unternehmerfamilien und auch der Unternehmerehen“, stellt Born fest und nennt Beispiele:
„Die Kinder werden zwar früh mit der Welt des Unternehmens konfrontiert, können aber das Unternehmen als Konkurrenz um elterliche Liebe erleben.“ – Dr. Werner Born
„Die Bereiche Beruf und Familie konkurrieren. Die Kinder werden zwar früh mit der Welt des Unternehmens konfrontiert, können aber das Unternehmen als Konkurrenz um elterliche Liebe erleben.“ Die Eltern wiederum könnten Schuldgefühle entwickeln, weil sie ihrer Elternrolle nicht ausreichend Zeit widmen.
„Gleichzeitig erwarten sie aber, dass die Kinder das Lebenswerk über ihren Tod hinaus weiterführen und ihnen dankbar sind. Die Kinder möchten ihre Eltern nicht enttäuschen und die Eltern wünschen sich, dass die Nähe zu den Kindern erhalten bleibt. Aber die Kinder können andere Interessen und andere Vorstellungen von Selbstverwirklichung haben. Dies oft auch dank eines Partners, dessen Grundwerte und Erwartungen in andere Richtungen weisen. Das lässt die Kinder zwischen einer Dankbarkeitshaltung und einer Vorwurfshaltung schwanken. Somit können Konflikte vorgebahnt sein, die das Familienklima vergiften“, erläutert der Rechtsanwalt.
Mediation oder Vergleich
Wenn es dann zu einer Situation kommt, bei der Juristen involviert sind, setzen Born und Fritz zunächst auf Mediation. Gesellschaftsverträge, Erbverträge und auch Eheverträge könnten am Ende Konflikte nicht verhindern, sondern sie sind das letzte Bollwerk, bevor der Konflikt Vermögensschäden anrichtet, sagen beide. „Ist ein Konflikt eskaliert und kann er auch nicht mit Mitteln einer Mediation gelöst werden, bleibt nur der Weg einer streitigen Auseinandersetzung. Diese muss nicht vor Gericht enden, sondern kann auch in einem Vergleich bestehen, der ein ausgehandeltes Ergebnis der Beteiligten beinhaltet“, stellt Werner Born fest.
Ein besonderes Problem tritt auf, wenn in den Aufbaujahren eines Unternehmens die Paarbeziehung gelitten hat und am Ende die Ehe gescheitert ist. „Während es in den früheren Dekaden noch üblich war, dass in den Eheverträgen eine Gütertrennung, ein weitgehender Unterhaltsverzicht und ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs vorgesehen war, hat sich die Welt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts doch merklich geändert“, sagt Born.

Viele der damals abgeschlossenen Eheverträge seien nach heutigen Maßstäben nicht mehr haltbar“, ergänzt Alma Fritz. Eheverträge sollten daher regelmäßig überprüft und an die eventuell geänderten Lebensverhältnissen angepasst werden. „Im Falle einer Trennung von Eheleuten sind neben der Auflösung der Ehe auch Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung zu regeln.“ Besonders für Unternehmer könne eine Scheidung existenzgefährdend sein, da Ansprüche des Ehepartners direkten Einfluss auf das Unternehmen und dessen Mitarbeiter haben können. „Ein Ehevertrag bietet hier eine Möglichkeit, frühzeitig Regelungen zu treffen“, sagt Alma Fritz.
Dr. Werner Born & Alma Fritz bieten fachübergreifende Beratung
Es komme aber immer wieder vor, dass Unternehmer-Ehegatten keinen Ehevertrag miteinander geschlossen haben. Dann seien neben familienrechtlichen Aspekten auch steuerrechtliche oder gesellschaftsrechtliche zu berücksichtigen. Dr. Werner Born und Alma Fritz bieten ihren Mandanten daher eine fachübergreifende Beratung und Vertretung. Hinzu komme, dass viele Familien mittlerweile internationaler würden, zum Teil im Ausland leben oder über im Ausland gelegenes Vermögen verfügen würden, so dass zusätzlich Experten auf diesem Gebiet hinzugezogen werden.

„Insbesondere, wenn es um die Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensanteile geht oder, wenn anstelle des schuldrechtlichen auf Geld gerichteten Ausgleichsanspruchs Unternehmensanteile oder Immobilienwerte übertragen werden“, empfiehlt Alma Fritz, solche Vereinbarungen möglichst frühzeitig zu treffen. „Im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen haben die Eheleute die Möglichkeit einer individuellen Vertragsgestaltung, die beiden Interessen gerecht wird.“ Den Eheleuten verbleibe ein großer individueller Gestaltungsspielraum, beginnend bei einer Ratenzahlung über anteilige Geldzahlung in Verbindung mit einer Eigentumsübertragung an Immobilien bis hin zur Übertragung von Firmenanteilen.
„Eine Scheidung erfordert auch eine kluge wirtschaftliche Planung für die Zukunft.“ – Alma Fritz
„Eine Scheidung bedeutet nicht nur eine Veränderung im privaten Leben, sondern erfordert auch eine kluge wirtschaftliche Planung für die Zukunft“, stellt die Scheidungsexpertin fest. Daher empfehlen Alma Fritz und Dr. Werner Born jedem, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, wenn sich hohes, unüberwindbar zu scheinendes Konfliktpotenzial auf der Paarebene abzeichnet.
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