HomeNewsKurhaus Wiesbaden: Benner’s Bistronomie schließt Ende 2025

Kurhaus Wiesbaden: Benner’s Bistronomie schließt Ende 2025

Der Pachtvertrag für das renommierte Restaurant im Herzen Wiesbadens läuft zum 31. Dezember 2025 aus und wird nicht verlängert. Während der Betrieb bis zum Jahresende unverändert weiterläuft, wird bereits ein Nachfolger für die exklusive Adresse gesucht.

Eine prägende Ära in der Wiesbadener Spitzengastronomie geht zu Ende. Benner’s Bistronomie, geführt von der Kurhaus Wiesbaden Gastronomie GmbH & Co. KG unter Valeska Benner, wird den Betrieb im Kurhaus zum 31. Dezember 2025 beenden. Dies gaben die städtische Betreibergesellschaft TriWiCon und die Pächterin in einer gemeinsamen Mitteilung bekannt. Valeska Benner war Anfang 2021 in den laufenden Pachtvertrag eingestiegen, nachdem sich der Vorpächter Roland Kuffler aus Wiesbaden zurückgezogen hatte.

Leidenschaft für die Gäste bis zum letzten Tag

Für die Gäste des Hauses ändert sich vorerst nichts. Der Restaurantbetrieb läuft bis zum letzten Tag des Jahres mit vollem Engagement weiter. „Wir machen aber bis zum 31. Dezember 2025 weiter wie bisher – mit Freude, mit Qualität, mit Leidenschaft für unsere Gäste“, betont Geschäftsführerin Valeska Benner.

Benners Bistronomie verlässt das Kurhaus Wiesbaden zum 31.12.2025
Benners Bistronomie verlässt das Kurhaus Wiesbaden zum 31.12.2025 (Foto Kurhaus Wiesbaden)

Keine Einigung bei Vertragsverhandlungen

Hintergrund der Entscheidung ist ein turnusmäßiges Vergabeverfahren, das die TriWiCon im Herbst 2024 startete. Nach Verhandlungen konnte keine Einigung für einen neuen Vertragsabschluss erzielt werden, woraufhin die bisherigen Betreiber kein Angebot einreichten. Ein erstes Vergabeverfahren wurde im Juni 2025 ergebnislos aufgehoben. An der seitdem laufenden, zweiten Ausschreibung beteiligt sich Benner’s Bistronomie nicht mehr.

Die Weichen für 2026 werden gestellt

Die Mitarbeiter wurden bereits am 28. Juli 2025 über die bevorstehende Betriebsschließung informiert. Die Kündigungen sind aufgrund langer Kündigungsfristen unumgänglich. Alle beteiligten Parteien sind jedoch bemüht, einen geordneten Personalübergang zu einem möglichen Nachfolger sicherzustellen, der den Gastronomie- und Bankettbetrieb ab dem 1. Januar 2026 weiterführen soll.

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